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Allgemeine Geschäftsbedingungen naXus MedienService Jörg Burckhardt
Vorbemerkung: naXus MedienService stellt ausschließlich digitaleDienstleistungen zur Verfügung. Die etwaige Hardwarebeschaffung, die Montage der Hardware sowie die Elektromontage aller Komponenten obliegen dem Auftraggeber.
1. Geltungsbereich
1.1 naXus MedienService führt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen aus. Gegenbestätigungen, unter dem Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.2 Für alle Rechtsgeschäfte mit naXus MedienService sind die Bestimmungen dieser AGB maßgebend. Mit Erteilung des Auftrags erkennt der Auftraggeber die ausschließliche Gültigkeit dieser Bestimmungen an. Es sei denn, dass etwas Anderes schriftlich vereinbart worden ist.
1.3 Schriftliche Individualvereinbarungen gehen diesen Geschäftsbedingungen vor.
2. Vertragsabschluss
2.1 Alle Angebote sind stets freibleibend und haben unverbindlichen Charakter. Aufträge werden nur mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung zu den Bedingungen dieser AGB von naXus MedienService angenommen. Dies kann per E-Mail, Brief oder Fax erfolgen.
2.2 Mündliche Nebenabreden oder sonst wie vereinbarte Sonderbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unbedingt der schriftlichen Bestätigung per E-Mail, Brief oder Telefax.
3. Termine und Leistungserbringung
3.1 Frist-, und Terminabsprachen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.
3.2 Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. naXus MedienService ist jedoch stets bemüht nach Kräften alles zu tun vereinbarte Termine zu erfüllen.
3.3 Alle Lieferzusagen und -Termine stehen unter dem Vorbehalt korrekter und rechtzeitiger Selbstbelieferung durch den Auftraggeber. Teillieferungen sind zulässig.
3.4 Verzögerungen der Leistungserbringung auf Grund von höherer Gewalt und /oder Ereignissen, die uns die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, (z. B. Betriebsstörungen, Stromausfall, Streik, Katastrophen, behördliche Anordnungen etc.) berechtigen uns die Lieferung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder im Extremfall wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Darüber hinaus sind Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jedweder Art, ausgeschlossen.
3.5 Bei NaXus MedienService liegt die Verfügbarkeit der Server bei 99,5% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind die Zeiten, innerhalb derer die Server aufgrund durch NaXus MedienService nicht beeinflussbarer Geschehnisse nicht erreichbar sind, z.B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter, die nicht durch NaXus MedienService beauftragt sind, technische Probleme außerhalb des Einflussbereiches NaXus MedienServices, eingeschränkte oder wegfallende Funktionalität des Internets etc.
3.6 Wenn Optimierungs- oder Wartungsarbeiten durchgeführt werden, insbesondere wenn diese dem technischen Fortschritt dienen, kann NaXus MedienService zu diesem Zweck die dem Kunden zur Verfügung gestellte Leistung kurzzeitig einstellen oder beschränken. Diese Arbeiten werden grundsätzlich in nutzungsschwachen Zeiten durchgeführt und nach Möglichkeit vorher angekündigt.
3.7 Sofern es unter Berücksichtigung der Interessen von NaXus MedienService für den Kunden zumutbar ist, kann die Leistung in den einzelnen Paketen durch NaXus MedienService geändert werden. Die Änderung der Leistung ist dann möglich, wenn NaXus MedienService dies innerhalb einer angemessenen Änderungsmitteilung ankündigt und den Kunden in dieser Ankündigung darauf hinweist, dass die Änderung für Ihn wirksam wird, wenn er nicht innerhalb der Frist widerspricht. Freiwillige, unentgeltliche Dienste und Leistungen NaXus MedienServices können jederzeit eingestellt werden. NaXus MedienService wird bei Änderungen und der Einstellung kostenloser Dienste und Leistungen auf die berechtigten Interessen des Kunden Rücksicht nehmen.
3.8 Laufzeiten und Kündigungsfristen Bei Dienstleistungen, zu welchen Monatspauschalen berechnet werden, betragen die Laufzeiten grundsätzlich 2 Jahre, danach beträgt die beiderseitige Kündigungsfrist 4 Wochen zum Monatsende.
4. Verbindlichkeit einer Bestellung
Für einen per E-Mail vom Auftraggeber erteilten Auftrag an naXus MedienService werden dem Auftraggeber spätestens fünf Werktage nach Auftragseingang eine Bestätigung des Auftrags per E-Mail, Post oder Fax zugesandt. Diese ist vom Auftraggeber ausgefüllt, per Post oder FAX an naXus MedienService zurückzusenden. Mit Zusendung der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber wird die Bestellung verbindlich. Das bedeutet, dass für unsere Dienstleistungen der vereinbarte Preis nach Abnahme gemäß der Auftragsbestätigung zu entrichten ist.
5. Urheberrecht und Nutzungsrechte
5.1 Alle an naXus MedienService erteilten Aufträge stellen einen Urheberwerkvertrag dar und umfassen nur die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen.
5.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet das für Grafik-, und Design-Aufträge, von ihm bereit gestellte Material auf bestehende Urheber-, und Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Genehmigungen zur Verwendung hierfür selbst einzuholen.
5.3 Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts-, und Copyright - Verletzungen, bei den vom Auftraggeber zugesandten Bildern, Texten-, und anderen Materialien gehen allein zu Lasten des Auftraggebers. Die Verantwortung für veröffentlichte Inhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt ebenfalls allein der Auftraggeber.
5.4 Der Auftraggeber stellt naXus MedienService von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen naXus MedienService stellen. Wenn der Auftraggeber nach dem Vertrag die alleinige Verantwortung und Haftung trägt und seine Pflichten aus diesem Vertrag verletzt, so auch die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung. Dies insbesondere wenn der Kunde das gelieferte Produkt verändert oder in ein System integriert dass hieraus Verletzungen von Schutzrechten resultieren.
5.5 Aus Vorschlägen des Auftraggebers oder seiner Beauftragten kann keinerlei Miturheberrecht abgeleitet werden.
5.6 Alle von uns oder in Unserem Auftrag erstellten Grafiken, Programmierarbeiten, Scripte, Flash, Ton oder anderen Multimedialen-Objekte etc. unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des UrhG gelten zwischen den Vertragsparteien auch dann weiter, wenn die erforderlichen Voraussetzungen zum Schutz im Einzelfall nicht gegeben sind. Damit stehen naXus MedienService oder dem im Auftrag von naXus MedienService tätig gewordene Grafiker-, und/oder Programmierer in jedem Fall die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97ff.UrhG zu.
5.7 naXus MedienService oder der im Auftrag von naXus MedienService tätig gewordene Grafiker-, und/oder Programmierer, überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf unbedingt der vorherigen schriftlichen Zustimmung von naXus MedienService.
5.8 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.
5.9 naXus MedienService hat das Recht bei Veröffentlichung des Produkts, im Impressum der Website und als Fußnote auf der Startseite, in Presseberichten o.ä. als Urheber genannt zu werden. Bei Verletzung des Rechts auf Namensnennung ist naXus MedienService zum Schadenersatz in branchenüblicher Höhe berechtigt. Es liegt allein im Ermessen von naXus MedienService, stillschweigend auf dieses Recht und entsprechende Schadenersatzansprüche zu verzichten.
5.10 naXus MedienService erstellt für jeden Auftrag ein individuelles, neues Design. Wobei es in der Natur der Sache liegt, dass typische Gestaltungsstile wie Fonts oder einzelne grafische Elemente und auch Programmierarbeiten, zwangsläufig immer wieder in modifizierter Form Verwendung finden. Der Auftraggeber kann also, auch nach Erwerb eines Nutzungsrechts an einer von naXus MedienService oder von einem für naXus MedienService tätigen Grafiker-, und/oder Programmierer erstellten Werk keine Exklusivrechte erwerben. Mit Ausnahme, wenn dies ausdrücklich im Vertrag vereinbart wurde und die schriftliche Zustimmung aller Urheber des verwendeten Materials vorliegt.
5.11 Im allgemeinen werden jedoch von naXus MedienService Stilelemente und Grafiken verwendet die aus lizenzfreien Grafiksammlungen bekannter Bildagenturen und Verlagen stammen. Auf die jeweiligen urheberrechtlichen Besonderheiten, so sie zum Gegenstand werden, weist naXus MedienService in den Verträgen hin.
5.12 Die Meta-Angaben zum Designer sowie die Scriptkommentare dürfen nicht verändert, modifiziert oder entfernt werden.
6. Vergütung und Fälligkeit
6.1 Die Vergütung für die erbrachten Leistungen sowie die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf der Grundlage des jeweiligen Vertrages mit naXus MedienService. Wurden keine Vereinbarungen getroffen und wird die Leistung nicht von den naXus MedienService-Paketpreisen erfasst, erfolgt die Vergütung auf der Grundlage des Tarifvertrags für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung). Alle genannten Vergütungen verstehen sich netto, ohne die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer.
6.2 Soweit nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen ohne Abzug spätestens 14 Werktage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Auch ohne Mahnung gelangt der Auftraggeber nach 30 Kalendertagen in Verzug.
6.3 Bei Zahlungsverzug kann naXus MedienService Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers eine niedrigere Belastung nachzuweisen.
6.4 Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nachkommt, seine Zahlungen einstellt, oder es werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, wird die gesamte Restschuld fällig. In diesem Fall sind wir berechtigt Sicherheitsleistungen zu verlangen, unabhängig von der Geltendmachung weiterer Ansprüche.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Sofern nichts anderes vertraglich fixiert wurde werden an allen Leistungen nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
8. Gewährleistung, Mängel
8.1 naXus MedienService verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster, Flyer und digitales Material etc. sorgfältig zu behandeln.
8.2 naXus MedienService verpflichtet sich bei mangelhafter Leistung zur kostenlosen Nachbesserung nach eigener Wahl. Sofern dies nicht durch mangelhafte Angaben des Auftraggebers verschuldet wurde.
8.3 Bei Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Auftraggeber, außer im Fall von grober Fahrlässigkeit, keinen Schadenersatzanspruch geltend machen. Er hat jedoch Anspruch auf eine Herabsetzung des Kaufpreises oder im Fall der Unmöglichkeit und des alleinigen Verschuldens von naXus MedienService, den Rücktritt vom Kaufvertrag verlangen. Bei einem Rücktritt verliert er jedoch automatisch die Nutzungsrechte an den bisher geleisteten Arbeiten.
8.4 Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Leistung schriftlich bei naXus MedienService geltend zu machen. Danach gilt die Leistung als mangelfrei angenommen.
9. Haftungsbeschränkungen
1.1 Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere der Ersatz von Schäden, die nicht an der erbrachten Leistung selbst entstanden sind. Außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
10. Digitale Daten und Datenschutz
10.1 naXus MedienService ist generell nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts digitaler Art an den Auftraggeber herauszugeben oder zu verkaufen. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten wie HTML, Grafik oder anderer Originaldateien, ist dies im Auftrag gesondert zu vereinbaren und entsprechend zu vergüten. Bei Nichtzustimmung, von für uns tätigen fremden Grafikern und Programmierern wird die Herausgabe abgelehnt.
10.2 Die Weitergabe von Daten, über im Auftrag von naXus MedienService tätiger Grafiker und Programmierer ist nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung möglich. Sofern diese ihre Privatsphäre durch Pseudonym schützen wollen wird dies von naXus MedienService respektiert.
11. Widerrufsrecht des Kunden nach Fernabsatzgesetz
11.1 Sofern es sich beim Kunden um einen Verbraucher handelt, kann er seine Vertragserklärung innerhalb von 4 Wochen ohne Angaben von Gründen in Schriftform widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit dem Erhalt einer Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an die NaXus MedienService, Geschäftsinhaber Jörg Burckhardt, Am Klosterforst 52, 24223 Schwentinental, Fax 04307-821921, Email: info@naxus.de
11.2 Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseitigen Leistungen zurückzugewähren. Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn der Anbieter mit der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Leistung, z. B. Systemkonfigurierung, Account-Einrichtung und -freischaltung etc., begonnen hat oder der Kunde diese selbst veranlasst hat, z. B. durch Downloads von Softwareprogrammen, Online-Aufträge im Rahmen der Echtzeitbestellung, etc.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine an naXus MedienService im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden personenbezogenen Daten intern bei naXus MedienService gespeichert und verarbeitet werden. naXus MedienService versichert ausdrücklich, dass die Daten nur soweit unbedingt nötig für interne Zwecke genutzt und nicht an Dritte weitergegeben werden.
12.2 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz von naXus MedienService (D-24223 Schwentinental).
12.3 1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
12.4 Gerichtsstand ist Plön.
12.5 Sollten einzelne dieser Bestimmungen nichtig oder unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.
[Stand: 1.8.2009, D-24223 Schwentinental]
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